Energieausweise sind für diverse Förderanträge bei Bund und Land, bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder lediglich zur Bestimmung des Energiebedarfes von Gebäuden notwendig. Die rechtliche Grundlage ist im Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) gelegt, die maximal zulässigen Wert sind in der Richtlinie 6 und den referenzierten Dokumenten des Österreichischen Instituts für Bautechnik, festgelegt.

Details zur Energieausweiserstellung, den benötigten Unterlagen und eventuellen Förderungen habe ich auf den folgenden Seiten zusammengefasst.

Die Messung von bauphysikalisch relevanten Größen wie Lufttemperatur, Oberflächentemperaturen, Luftfeuchte, Bauteilfeuchte, etc. stellt einen ersten Schritt zur Problembehebung und Prävention von Bauschäden (z.B. Kondenswasserbildung) dar.

Die Daten werden anschließend überprüft und ausgewertet, damit sie als Grundlage für etwaige Simulationen (Wärmetransport, Diffusionsverhalten, etc.) verwendet werden.

Schallschutzberechnungen werden gemäß der Richtlinie 5 und den referenzierten Dokumenten des Österreichischen Instituts für Bautechnik durchgeführt.