Energieausweise sind für diverse Förderanträge bei Bund und Land, bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder lediglich zur Bestimmung des Energiebedarfes von Gebäuden notwendig. Die rechtliche Grundlage ist im Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) gelegt, die maximal zulässigen Wert sind in der Richtlinie 6 und den referenzierten Dokumenten des Österreichischen Instituts für Bautechnik, festgelegt.

Von der Erhebung der Daten bis zur Unterstützung bei den Förderanträgen werden von mir alle Tätigkeiten übernommen und durchgeführt.
Eine Erhebung der Daten vor Ort ist nicht unbedingt erforderlich. Welche Daten und Unterlagen für die Erstellung eines Energieausweises nötig sind, finden Sie in der Angebotsübersicht der Energieausweise.

Ob komplexe Eigenheime, Wohnungen bis hin zu gewerblich genutzten Bauten - falls gewünscht, enthält der Energieausweis den Ist-Zustand des Gebäudes und Varianten eines Soll-Zustandes.
Ich berate Sie auch gerne über Möglichkeiten und Auswirkungen von Einzelmaßnahmen bei Dämmung, Heizungstausch, Fenstertausch sowie über die Verwendung von heterogenen Wärmebereitstellungssystemen (Solaranlage + konventionelle Wärmequelle).
Wann ist ein Energieausweis notwendig?

    Bei Neubau, Zu-/Umbau oder umfassender Sanierung eines Gebäudes
    Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes

Gerne informieren ich Sie unverbindlich über die Möglichkeiten und etwaigen Kosten per Mail
bauphysik@it-rainbacher.at oder per Telefon +43 664 5022777.